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   OLG Karlsruhe, 20.07.1995 - 3 Ss 88/94   

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OLG Karlsruhe, 20.07.1995 - 3 Ss 88/94 (https://dejure.org/1995,3247)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.07.1995 - 3 Ss 88/94 (https://dejure.org/1995,3247)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Juli 1995 - 3 Ss 88/94 (https://dejure.org/1995,3247)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 313 Abs. 1 u. 2, § 322a, § 335 Abs. 1 u. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 90
  • NStZ 1995, 562
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 19.08.1993 - 5St RR 78/93
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.1995 - 3 Ss 88/94
    Zwar umfaßt die Prüfung der Zulässigkeit der Sprungrevision grundsätzlich nicht die Frage, ob eine -stattdessen eingelegte- Berufung desselben Beschwerdeführers hätte angenommen werden können (vgl. hierzu Bay0bLG StV 1993, 572 zustimmend BGH Beschluß v. 25.01.1995 -2 StR 456/94-; Bay0bLG 1994, 238; OLG Zweibrücken NStZ 94, 203; OLG Karlsruhe Die Justiz 1994, 378; OLG Düsseldorf MDR 1995, 406 ; vgl. aber nach wie vor Meyer-Goßner in Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 335 Rdnr. 21: er hält daran fest, daß im Falle des § 313 StPO zunächst Berufung eingelegt werden müsse; werde diese nicht angenommen, sei auch die Revision nach § 335 Abs. 1 StPO ausgeschlossen).

    Der Begriff "zulässig" in § 335 StPO ist nicht mit dem in § 313 StPO gleichgesetzt (Bay0bLG StV 1993, 572 ), umfaßt nicht die weitere Zulässigkeitsvoraussetzung nach § 313 Abs. 2 StPO , nämlich das Fehlen offensichtlicher Unbegründetheit der Berufung.

    Damit setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des Zweiten Senats (BV. 16.03.1994 -2 Ss 113/93 - Die Justiz 1994, 378) und zu der des Bay0bLG (StV 1993, 572 ), denen zufolge die Statthaftigkeit der (Sprung-) Revision nicht von einer vorherigen Entscheidung des Landgerichts über die Annahme der (von demselben) Beschwerdeführer eben nicht eingelegten Berufung abhängig ist.

    Ob bei einer Verfahrenslage nach § 335 Abs. 3 StPO im Falle der gleichzeitigen Anfechtung mit Berufung und Revision von Rechtsmittelgegnern eine andere Entscheidung veranlaßt ist (vgl. dazu einerseits Bay0bLG St 1994, 238, das den Begriff "unzulässig" in § 335 Abs. 3 StP auch auf die Regelung des § 313 Abs. 1 und 2 StPO erstreckt; vgl. andererseits Bay0bLG (StV 1993, 572 ), das das Merkmal "zulässig" in § 335 Abs. 1 StPO nach wie vor nur auf § 312 StPO (Statthaftigkeit) bezieht), bedarf hier keiner Erörterung.

  • OLG Zweibrücken, 07.01.1994 - 1 Ss 140/93

    Zulässigkeit; Sprungrevision; Annahmeberufung; Verfahren; Berufung; Landgericht;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.1995 - 3 Ss 88/94
    Zwar umfaßt die Prüfung der Zulässigkeit der Sprungrevision grundsätzlich nicht die Frage, ob eine -stattdessen eingelegte- Berufung desselben Beschwerdeführers hätte angenommen werden können (vgl. hierzu Bay0bLG StV 1993, 572 zustimmend BGH Beschluß v. 25.01.1995 -2 StR 456/94-; Bay0bLG 1994, 238; OLG Zweibrücken NStZ 94, 203; OLG Karlsruhe Die Justiz 1994, 378; OLG Düsseldorf MDR 1995, 406 ; vgl. aber nach wie vor Meyer-Goßner in Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 335 Rdnr. 21: er hält daran fest, daß im Falle des § 313 StPO zunächst Berufung eingelegt werden müsse; werde diese nicht angenommen, sei auch die Revision nach § 335 Abs. 1 StPO ausgeschlossen).
  • OLG Karlsruhe, 16.03.1994 - 2 Ss 113/93
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.1995 - 3 Ss 88/94
    Damit setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des Zweiten Senats (BV. 16.03.1994 -2 Ss 113/93 - Die Justiz 1994, 378) und zu der des Bay0bLG (StV 1993, 572 ), denen zufolge die Statthaftigkeit der (Sprung-) Revision nicht von einer vorherigen Entscheidung des Landgerichts über die Annahme der (von demselben) Beschwerdeführer eben nicht eingelegten Berufung abhängig ist.
  • BGH, 25.01.1995 - 2 StR 456/94

    Zuständigkeit zur Entgegennahme der Erklärung, dass der Rechtsmittelführer von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.1995 - 3 Ss 88/94
    Zwar umfaßt die Prüfung der Zulässigkeit der Sprungrevision grundsätzlich nicht die Frage, ob eine -stattdessen eingelegte- Berufung desselben Beschwerdeführers hätte angenommen werden können (vgl. hierzu Bay0bLG StV 1993, 572 zustimmend BGH Beschluß v. 25.01.1995 -2 StR 456/94-; Bay0bLG 1994, 238; OLG Zweibrücken NStZ 94, 203; OLG Karlsruhe Die Justiz 1994, 378; OLG Düsseldorf MDR 1995, 406 ; vgl. aber nach wie vor Meyer-Goßner in Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 335 Rdnr. 21: er hält daran fest, daß im Falle des § 313 StPO zunächst Berufung eingelegt werden müsse; werde diese nicht angenommen, sei auch die Revision nach § 335 Abs. 1 StPO ausgeschlossen).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.1994 - 2 Ss 232/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.1995 - 3 Ss 88/94
    Zwar umfaßt die Prüfung der Zulässigkeit der Sprungrevision grundsätzlich nicht die Frage, ob eine -stattdessen eingelegte- Berufung desselben Beschwerdeführers hätte angenommen werden können (vgl. hierzu Bay0bLG StV 1993, 572 zustimmend BGH Beschluß v. 25.01.1995 -2 StR 456/94-; Bay0bLG 1994, 238; OLG Zweibrücken NStZ 94, 203; OLG Karlsruhe Die Justiz 1994, 378; OLG Düsseldorf MDR 1995, 406 ; vgl. aber nach wie vor Meyer-Goßner in Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 335 Rdnr. 21: er hält daran fest, daß im Falle des § 313 StPO zunächst Berufung eingelegt werden müsse; werde diese nicht angenommen, sei auch die Revision nach § 335 Abs. 1 StPO ausgeschlossen).
  • RG, 29.01.1925 - III 933/24

    1. Hat die Staatsanwaltschaft ein Beschwerderecht wegen unrichtiger Behandlung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.1995 - 3 Ss 88/94
    Selbst ein die Berufung des einen Verfahrensbeteiligten verwerfendes Urteil nach § 329 Abs. 1 StPO steht der Weiterbehandlung des Rechtsmittels des anderen Beteiligten in derselben Instanz (d.h. vor dem Berufungsgericht) nicht entgegen (RGSt 59, 63).
  • OLG Hamm, 14.08.2003 - 2 Ss 439/03

    Pflichtverteidigerbestellung, Unfähigkeit zur Selbstverteidigung; Unerlaubtes

    Während teilweise die Auffassung vertreten wird, die Zulässigkeit der Revision setze bei Verurteilungen zu Geldstrafen von nicht mehr als 15 Tagessätzen die Annahme der Berufung voraus (Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 335 Randnummern 21 und 22 m.w.N.), hält der Senat mit der herrschenden Meinung (OLG Düsseldorf VRS 88, 188; OLG Karlsruhe StV 1994, 292; NStZ 1995, 562; Löwe-Rosenberg-Hanack, StPO, 25. Aufl., § 335 Rdnr. 1 a m.w.N.) an seiner ständigen Rechtsprechung fest, dass die Annahmeberufung des § 313 StPO nicht zum Ausschluss oder zur Einschränkung der Sprungrevision für die dort erfassten Bagatellsachen führt.
  • OLG Karlsruhe, 16.10.2018 - 2 Rv 5 Ss 669/18

    Missbrauch von Ausweispapieren: Täuschende Verwendung eines

    Der Verteidiger war davon ausgegangen, dass im Fall des § 313 Abs. 1 StPO eine vorherige Annahme der Berufung Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Sprungrevision sei; dies ist jedoch nach herrschender Rechtsprechung nicht erforderlich (Senat, StV 1994, 292; OLG Karlsruhe [3. Strafsenat], NStZ 1995, 562; aA Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl. 2018, § 335 Rn. 21 mwN aus der gegenteiligen Rechtsprechung).
  • OLG Koblenz, 06.11.2019 - 4 OLG 6 Ss 127/19

    Strafsache: Darstellung des Verfahrenshindernisses fehlender deutscher

    Denn die Sprungrevision ist auch in den Fällen uneingeschränkt zulässig, in denen eine Berufung der Annahme gemäß § 313 StPO bedürfte (OLG Koblenz, Beschluss vom 18. April 2011 - 1 Ss 54/11, 1 Ws 216/11, juris Rn. 8; Beschluss 1 Ss 269/99 vom 4. November 1999; NStZ 1994, 601; BayObLG StV 1993, 572; 1994, 238; OLG Zweibrücken StV 1994, 119; OLG Karlsruhe StV 1994, 292; NStZ 1995, 562; OLG Düsseldorf VRS 88, 188; OLG Stuttgart Justiz 1995, 414; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 174; KG NStZ-RR 1999, 146; OLG Hamm NJW 2003, 3286 ; OLG Celle NJW-Spezial 2008, 633).
  • OLG Hamm, 14.07.2005 - 2 Ss 239/05

    Körperverletzung; Fahrlässigkeit; Hundebiß; unangeleinter Hund

    Während teilweise die Auffassung vertreten wird, die Zulässigkeit der Revision setze bei Verurteilungen zu Geldstrafen von nicht mehr als 15 Tagessätzen die Annahme der Berufung voraus (Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 335 Randnummern 21 und 22 m.w.N.), hält der Senat mit der herrschenden Meinung (OLG Düsseldorf VRS 88, 188; OLG Karlsruhe StV 1994, 292; NStZ 1995, 562; Löwe-Rosenberg-Hanack, StPO, 25. Aufl., § 335 Rdnr. 1 a m.w.N.) an seiner ständigen Rechtsprechung fest, dass die Annahmeberufung des § 313 StPO nicht zum Ausschluss oder zur Einschränkung der Sprungrevision für die dort erfassten Bagatellsachen führt.
  • OLG Stuttgart, 26.06.2002 - 5 Ss 209/02

    Rechtsmittelverfahren in einer Bagatellstrafsache: Folgen der Verwerfung der

    Demgegenüber vertritt das Oberlandesgericht Karlsruhe die Auffassung, dass, wenn das Landgericht in einer Bagatellsache (§ 313 StPO) die Berufung des Nebenklägers gegen das den Angeklagten freisprechende Urteil des Amtsgerichts nicht angenommen hat, die dasselbe Rechtsmittelziel verfolgende (Sprung-) Revision der Staatsanwaltschaft weiter als Berufung zu behandeln ist (NStZ 1995, 562 ff.).
  • OLG Koblenz, 18.04.2011 - 1 Ws 216/11

    Sprungrevision des Angeklagten: Gegenstandslosigkeit eines

    Die Sprungrevision ist auch in den Fällen uneingeschränkt zulässig, in denen eine Berufung des Angeklagten der Annahme gemäß § 313 StPO bedürfte (BGHSt 40, 395 ; Senat, Beschluss 1 Ss 269/99 vom 04.11.1999; BayObLG StV 1993, 572; 1994, 238;OLG Zweibrücken StV 1994, 119; OLG Karlsruhe StV 1994, 292; NStZ 1995, 562; OLG Düsseldorf VRS 88, 188; OLG Stuttgart Justiz 1995, 414; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 174; KG NStZ-RR 1999, 146; OLG Hamm NJW 2003, 3286 ; OLG Celle NJW-Spezial 2008, 633).
  • BayObLG, 20.02.1997 - 5St RR 88/96

    Keine Urkundenunterdrückung durch Heraustrennen des Zurückweisungsvermerks im

    Die Prüfung der Zulässigkeit der Sprungrevision umfaßt nicht die Frage, ob die Berufung hätte angenommen werden können (BGHSt 40, 395/397; BayObLGSt 1993, 147; OLG Zweibrücken NStZ 1994, 203 ; OLG Karlsruhe StV 1994, 292 und erneut NStZ 1995, 562 ; OLG Düsseldorf JMBlNW 1994, 273; Tolksdorf in Festschrift für Salger 1995 S. 393/402; Siegismund/Wickern wistra 1993, 86, 89; a.A. Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 335 Rn. 21 und Pfeiffer/Fischer StPO 1995 § 335 Rn. 5 je m.w.N.).
  • KG, 04.12.1998 - 3 Ws 627/98
    Auch in den Fällen, in denen eine Berufung angenommen werden muß, kann der Rechtsmittelführer zwischen ihr und der - uneingeschränkt möglichen (vgl. BayObLG StV 1993, 572; OLG Karlsruhe NStZ 1995, 562; StV 1994, 292; OLG Zweibrücken StV 1994, 120) - Sprungrevision wählen bzw. innerhalb der Revisionsbegründungsfrist entscheiden, ob er das noch unbestimmte Rechtsmittel als Berufung oder Sprungrevision behandelt wissen will.
  • OLG Hamm, 16.09.2002 - 2 Ss 657/02

    Beweiswürdigung, Aussage gegen Aussage

    "Zulässig" ist hier vielmehr mit dem Begriff "statthaft" gleichzusetzen ( vgl. OLG Zweibrücken in StV 1994, 119; OLG Karlsruhe in StV 1994, 292 und in NStZ 1995, 562; OLG Frankfurt in NStZ-RR 1996, 174 alle mit weiteren Nachweisen zu der in der Literatur vertretenen abweichenden Meinung ).
  • OLG Hamm, 23.01.2001 - 1 Ss 5/01

    Berufung; Revision; mehrere Verfahrensbeteiligte

    Der Zurücknahme und Verwerfung der Berufung als unzulässig steht aber die Verwerfung der Berufung wegen Nichterscheinens gemäß § 329 Abs. 1 StPO nicht gleich (Kleinknecht/ Meyer-Goßner a.a.O., § 335 Rn. 17; Löwe-Rosenberg-Hanack, StPO, 25. Aufl., § 335 Rn. 24; RGSt 59, 63; OLG Karlsruhe NStZ 1995, 562 (obiter dictum); anderer Ansicht Karlsruher Kommentar - Kuckein, StPO, 4. Aufl., § 335 Rn. 11; Schröder NJW 1973, 308).
  • KG, 04.09.2000 - 1 Ss 192/00
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